Hinweise zur Teilnahme an Sektionstouren

Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme an den Veranstaltungsprogrammen der DAV Sektion Offenburg


1. Teilnahmeberechtigung
An Veranstaltungen der Sektion des Deutschen Alpenvereins Offenburg e. V. können grundsätzlich nur Alpenvereinsmitglieder teilnehmen. Alpenvereinsmitglieder in diesem Sinne sind Personen, die in mindestens einer Sektion des Deutschen Alpenvereins e. V. Mitglied sind. Personen, die in keiner Sektion des Deutschen Alpenvereins e. V. Mitglied sind, können ausschließlich an Veranstaltungen in künstlichen Anlagen teilnehmen. Kinder und Familien können am Programm der Kinder- und Familienbergsteiger, Jugendliche am Programm der Jugend teilnehmen.

2. Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Verhalten
Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird.
Der Veranstaltungsleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben.
Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises.
Andererseits können Sie, wenn Ihre Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass Ihr Leistungsanspruch erfüllt wird.
Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbstständigen Seilschaften gegangen.
Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z. B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

3. Anmeldung, Bezahlung
Die Anmeldung erfolgt per Post, Fax oder E-Mail ausschließlich auf dem Anmeldeformular beim zuständigen Tourenleiter (Kontaktdaten am Ende des Hefts).
Bei Theorie- und Ausbildungskursen ist die Teilnahmegebühr umgehend auf das Konto mit der IBAN DE58 6645 0050 0000 0090 10 zu überweisen.
Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Die telefonische Vorreservierung eines Veranstaltungsplatzes ist nicht möglich!
Erfolgt die Anreise auf privater Basis mit dem Pkw, wird Ihre Anmeldung bei Knappheit von Mitfahrgelegenheiten vorgezogen, wenn Sie Pkw-Plätze zur Mitnahme anderer Teilnehmer anbieten.
Um Ihnen die Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen (insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise), erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden.

4. Bestätigung Ihrer Anmeldung, Warteliste
Wird Ihre Anmeldung angenommen, erhalten Sie vom Tourenleiter in der Regel innerhalb einer Woche eine Teilnahmebestätigung mit Detailinformationen. Im Fall einer Vorbesprechung werden in der Regel Termin und Ort bekannt gegeben. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist grundsätzlich verbindlich.
Nach Ihrer Angabe werden Sie im Fall einer Überbuchung auf die Warteliste gesetzt oder in die angegebene Alternativ-Veranstaltung eingebucht. Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung.
Die Eintragung in die Warteliste ist zunächst für Sie unverbindlich. Wenn ein Platz frei wird, wird dieser nach Erreichbarkeit der Interessenten vergeben. Bitte geben Sie daher die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse an, unter der Sie am besten erreichbar sind.
Erst mit der Annahme des Nachrücke-Angebots verpflichten Sie sich zur Teilnahme.

5. Kosten, Bezahlung der Preise/ggf. Vorauszahlungen
Je nach Veranstaltung fallen persönliche Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift, Halbpension und Fahrtkosten der Kurs- bzw. Tourenleiter an, die generell individuell vor Ort zu bezahlen sind.
Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen werden sowohl Quartier als auch Verpflegung bereits im Vorfeld durch die Tourenleiter gebucht. Es besteht kein Anspruch auf ein Einzelzimmer.

6. Rücktritt
Ein notwendiger Rücktritt sollte der veranstaltenden Sektion in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich gemeldet werden.

7. Absage durch die Sektion
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters ist der Tourenleiter, die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen werden Preis/ggf. Vorauszahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € je Teilnehmer rückerstattet. Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann der Tourenleiter, die Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Kursen berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Preis/ggf. Vorauszahlungen.

8. Abbruch der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderem Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.

9. Vorzeitige Abreise/Ausschluss
Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.
Der Veranstaltungsleiter kann Sie aufgrund der Erfahrungen bei der Testtour von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesem Fall wird der auf die Testtour entfallende Preis einbehalten und nur der Differenzbetrag erstattet.
Wer nicht an der Testtour teilnimmt, kann vom Veranstaltungsleiter von der eigentlichen Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.

10. Haftung und Versicherung
Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe Punkt 11, „Erhöhtes Risiko im Gebirge“). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den Tourenleiter, die Sektion, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der veranstaltenden Sektion oder dem Veranstaltungsleiter die Verletzung einer wesentlichen, sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflicht (Kardinalpflicht) vorgeworfen werden kann oder wenn ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der veranstaltenden Sektion oder des Veranstaltungsleiters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der veranstaltenden Sektion oder des Veranstaltungsleiters beruht.
Bei Veranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht für Kinder generell den Erziehungsberechtigten.

11. Erhöhtes Risiko im Gebirge
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z. B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.
Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter, nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer.
Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vorwiegend in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, sodass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.

12. Ausrüstung
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Hinweis: Viele Grundausrüstungsgegenstände können Sie – solange der Vorrat reicht – in der Geschäftsstelle der Sektion mieten.
Es gelten die jeweiligen Zahlungsbedingungen.

13. An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Eine Ausnahme sind Veranstaltungen, bei denen die An- und Abreise im Preis enthalten ist.
Kostenbeteiligung bei privater Anreise in Fahrgemeinschaften:
Die Anreise zur Veranstaltung mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Die Kosten werden in der Regel unter den Insassen geteilt. In privaten Kfz müssen Mitfahrer in der Regel mit einer Kostenbeteiligung von 0,30 € pro Person und km rechnen. Dieser Satz ist für Mitfahrer im Kfz des Veranstaltungsleiters verbindlich, ansonsten eine Empfehlung. Dazu kommen ggf. die anteiligen Kosten für Maut, Autobahn- oder Parkplatzgebühren.

 

Bergsteigen ist eine Gefahrensportart!
Wir bitten, dies bei jeder Tourenanmeldung zu bedenken.