Der AKN ist der Meinung, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe bei seiner Entscheidung nicht alle Faktoren angemessen einbezogen hat. So werden z.B. natürliche Einflüsse auf den Bruterfolg wie Nesträuber (Uhu, Waschbär, Marder), Witterungsbedingungen oder die sonnenexponierte südwestliche Lage des Horsts in der Badener Wand aus Sicht des AKN nicht ausreichend berücksichtigt. Stattdessen werden ausschließlich Störungen durch Kletterer und Wanderer für mangelnden Bruterfolg verantwortlich gemacht.
Umstritten ist außerdem, wie die Statistik des Bruterfolgs zu bewerten ist (betrachtet man jeweils eine Dekade (2004-2013, 2005-2014, 2006-2015 etc), so liegt die durchschnittliche Reproduktionsrate stets zwischen 1,0 und 1,5 und damit deutlich über dem für den Erhalt der Population angegebenen Wert von 0,7. Dieser Wert sinkt naturgemäß, wenn man den Fokus auf kürzere Zeitspannen verengt), und die vom Regierungspräsidium herangezogenen Vergleichsdaten anderer Brutstätten im Umkreis sind lückenhaft und deshalb ungeeignet. Es stellt sich ganz allgemein die Frage, ob der Falke am Battert tatsächlich so gefährdet ist wie behauptet, auch angesichts der Tatsache, dass sich die Falkenpopulation insgesamt erholt hat (der Wanderfalke ist nicht mehr auf der „Roten Liste gefährdeter Arten“ aufgeführt), ja sich der Falke ganz offenbar an seine menschlichen Nachbarn gewöhnt hat: Wanderfalken brüten inzwischen sogar in Großstädten und in Industrieanlagen. Die Hessische Landesregierung hat unter anderem aus diesen Gründen jüngst entschieden, die Wanderfalken aus dem Entwurf des §36 des Hessischen Naturschutzgesetzes ersatzlos zu streichen.
Überhaupt sind anthropogene Störungen des Brutpaars am Battert in größerem Umfang lediglich behauptet und nicht belegt. Die Wissenschaft liefert darüber hinaus derzeit keinen anerkannten Nachweis, dass eine ganzjährige Sperrung eines Kletterfelsens die Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Brutverlauf erhöht.